Konservierung und Restaurierung

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Zusätzlich zu den grundsätzlich auszuführenden konservatorischen Maßnahmen, besteht häufig der Wunsch oder die Auflage, die bauzeitlichen Fassungen wieder herzustellen.

Dies kann auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden: entweder durch Freilegen (eher selten), häufiger durch Rekonstruktion der bauzeitlichen Fassung.

Freilegung von historischen Oberflächen

Eine Freilegung kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden, mechanisch oder chemisch je nach Beschaffenheit des Objekts.

Restaurierung

Wiederherstellung der Lesbarkeit des Objekts unter Berücksichtigung der historischen Dimension. Veränderungen, die das Objekt während seiner Geschichte erfahren hat,  sollen nachvollziehbar bleiben. Ziel ist es die Authentizität und Einzigartigkeit aber auch die Ästhetik des Objekts wieder herzustellen.

Neufassungen

Als Alternative zur Freilegung bietet sich die Neufassung nach Befund oder in Anlehnung an den Befund an.

Hierbei wird zum einen das Original, welches überarbeitet wird, geschützt, zum anderen stellt sie die kostengünstigere Variante gegenüber einer aufwändigen Freilegung dar.

Dabei ist es mir immer ein großes Anliegen, eine für das Objekt stimmige, ästhetische Lösung zu finden.

Ein gut gestalteter Raum kann maßgeblich dazu beitragen, dass sich Menschen wohl fühlen.

Das gilt besonders für Eingangsbereiche, Treppenhäusern in öffentlichen Gebäuden, besonders auch in Schulen und Mietshäusern, wobei eine wohlbedachte Gestaltung auf historischer Grundlage von den Bewohnern meist positiv angenommen wird.